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   VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084   

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VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084 (https://dejure.org/2010,68795)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084 (https://dejure.org/2010,68795)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 14 ZB 10.2084 (https://dejure.org/2010,68795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine ernstlichen Zweifel.Fehlende Klagebefugnis, weil Klägerinnen offensichtlich nicht in subjektiven Rechten verletzt werden; das Bauplanungsrecht schützt nicht vor Konkurrenzbetrieben.Keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, da Anforderungen an Klagebefugnis bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Schließlich ist auch der in § 35 Abs. 3 BauGB nicht ausdrücklich genannte, aber allgemein anerkannte öffentliche Belang des Planungsbedürfnisses (siehe hierzu etwa BVerwG vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25 m.w.N.; BVerwG vom 22.12.2009, ZfBR 2010, 269 = BauR 2010, 740), der im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 28/29 von dem Vorhaben der Beigeladenen zu 1) möglicherweise beeinträchtigt wäre, ebenfalls nicht nachbarschützend.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Da es den Klägerinnen mit ihrer Klage letztlich um den Schutz vor Konkurrenz geht, das Bauplanungsrecht aber nach ganz herrschender Auffassung wettbewerbsneutral ist (vgl. z.B. BVerwG vom 17.12.2009 NVwZ 2009, 587; BVerwG vom 26.2.1997 BauR 1997, 435; BVerwG vom 18.3.1994 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88; BVerwG vom 16.1.1990 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 45), kommt auch eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme über § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO (siehe hierzu etwa BVerwG vom 5.8.1983 BVerwGE 67, 334; BVerwG vom 18.5.1995 DVBl. 1996, 40 = NVwZ 1996, 379) offensichtlich nicht in Betracht.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Da es den Klägerinnen mit ihrer Klage letztlich um den Schutz vor Konkurrenz geht, das Bauplanungsrecht aber nach ganz herrschender Auffassung wettbewerbsneutral ist (vgl. z.B. BVerwG vom 17.12.2009 NVwZ 2009, 587; BVerwG vom 26.2.1997 BauR 1997, 435; BVerwG vom 18.3.1994 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88; BVerwG vom 16.1.1990 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 45), kommt auch eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme über § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO (siehe hierzu etwa BVerwG vom 5.8.1983 BVerwGE 67, 334; BVerwG vom 18.5.1995 DVBl. 1996, 40 = NVwZ 1996, 379) offensichtlich nicht in Betracht.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Für die Verletzung eines "baugebietsübergreifenden Gebietsbewahrungsanspruchs" (siehe hierzu etwa BayVGH vom 24.3.2009 Az. 14 CS 08.3017) fehlt es ebenso an jeglichen Anhaltspunkten wie für eine Rechtsverletzung zu Lasten der Klägerinnen durch die in der verfahrensgegenständlichen Baugenehmigung erteilten Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB) und Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB).
  • BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09

    Geeignetheit von lediglich untergeordneten Sachverständigengutachten zum

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Schließlich ist auch der in § 35 Abs. 3 BauGB nicht ausdrücklich genannte, aber allgemein anerkannte öffentliche Belang des Planungsbedürfnisses (siehe hierzu etwa BVerwG vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25 m.w.N.; BVerwG vom 22.12.2009, ZfBR 2010, 269 = BauR 2010, 740), der im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 28/29 von dem Vorhaben der Beigeladenen zu 1) möglicherweise beeinträchtigt wäre, ebenfalls nicht nachbarschützend.
  • BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084
    Da es den Klägerinnen mit ihrer Klage letztlich um den Schutz vor Konkurrenz geht, das Bauplanungsrecht aber nach ganz herrschender Auffassung wettbewerbsneutral ist (vgl. z.B. BVerwG vom 17.12.2009 NVwZ 2009, 587; BVerwG vom 26.2.1997 BauR 1997, 435; BVerwG vom 18.3.1994 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88; BVerwG vom 16.1.1990 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 45), kommt auch eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme über § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO (siehe hierzu etwa BVerwG vom 5.8.1983 BVerwGE 67, 334; BVerwG vom 18.5.1995 DVBl. 1996, 40 = NVwZ 1996, 379) offensichtlich nicht in Betracht.
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 14 ZB 09.1822

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

  • VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789

    Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)

    Insofern ist selbst der in § 35 Abs. 3 BauGB nicht ausdrücklich genannte öffentliche Belang des Planungsbedürfnisses, der ohnehin im Regelfall nur bei Großvorhaben als beeinträchtigt in Betracht zu ziehen wäre, nicht nachbarschützend (BayVGH, B. v. 2.12.2010 - 14 ZB 10.2084 - juris Rn. 6; B. v. 5.4.2016 - 15 ZB 14.2792 - juris Rn. 11; OVG Nds., B. v. 24.3.2011 - 1 LA 2/09 - juris Rn. 20, 21).
  • VGH Bayern, 04.04.2011 - 14 CS 11.263

    Unwirksame öffentliche Zustellung einer Baugenehmigung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, die Akten der Verfahren AN 18 K 10.2331 und AN 18 S 10.2407, die Akten des Verfahrens 14 ZB 10.2084 sowie auf die vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    897/4 und 897/5, jeweils Gemarkung E..., keine Nachbarn in diesem Sinne, weil sie keinen Einwirkungen des intendierten Fachmarktzentrums ausgesetzt sind und die Beeinträchtigung einer etwaigen Wettbewerbssituation infolge eines Kaufkraftabflusses kein Belang ist, der die Nachbareigenschaft begründen könnte, zumal hieraus auch keine Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) gegen die verfahrensgegenständliche Baugenehmigung folgt (vgl. BayVGH vom 2.12.2010 Az. 14 ZB 10.2084).

  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 14 N 09.2434

    Zur Antragsbefugnis von Eigentümern außerhalb des Plangebietes liegender

    Bauplanungsrecht ist aber nach ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat bereits angeschlossen hat (BayVGH vom 2.12.2010 Az. 14 ZB 10.2084), wettbewerbsneutral (vgl. z.B. BVerwG vom 17.12.2009 NVwZ 2009, 587; BVerwG vom 26.2.1997 BauR 1997, 435; BVerwG vom 18.3.1994 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88).

    Dem hat sich der Senat bereits angeschlossen (BayVGH vom 2.12.2010 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 23.540

    Baurecht, Nachbarklage eines Wettbewerbers, Fehlende Klagebefugnis,

    In diesem Zusammenhang ist auch nicht die Verhinderung von Konkurrenzsituationen und die Verringerung von Marktchancen geschützt (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 14 ZB 10.2084 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 21.5.2012 - Au 5 K 11.510 - juris Rn. 82).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 3 K 217/15

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis im

    Weder aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus ihrem Sinn und Zweck oder der Entstehungsgeschichte ergibt sich, dass die Norm auch der Rücksichtnahme auf Interessen konkurrierender Einzelhandelsbetriebe bzw. Grundstückseigentümer dient (vgl. OVG Münster, B. v. 09.03.2007 - 10 B 2675/06 -, NVwZ 2007, 735, juris Rn. 9 ff.; VGH München, B. v. 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084 - juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 02.09.2013 - AN 3 S 13.01440

    Nachbarschutz (Baurecht); Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; keine Verletzung

    Da das Bauplanungsrecht aber nach ganz herrschender Auffassung wettbewerbsneutral ist (vgl. zuletzt BVerwG vom 17.12.2009, NVwZ 2009, 587), kommt auch eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme über § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO nicht in Betracht (vgl. hierzu BayVGH vom 2.12.2010, 14 ZB 10.2084 - Juris in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • VG Cottbus, 18.08.2016 - 3 L 83/16

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Baugenehmigung

    Einem Nachbarn steht hierüber kein allgemeiner Schutzanspruch auf Nichtausführung objektiv nicht genehmigungsfähiger Vorhaben im Außenbereich zu; auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Bewahrung des Außenbereiches als eine Art Gebietserhaltungsanspruch existiert nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - BVerwG 4 B 38.99 -, juris Rn. 5 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 14 ZB 10.2084 -, juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 07.07.2011 - AN 18 K 10.02331

    Zustellungsersetzende öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung; Ablauf der

    Wenn der VGH dies hinsichtlich der Eigentümerinnen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. ... und ... verneint und er auf seine Entscheidung vom 2. Dezember 2010, Az. 14 ZB 10.2084, verweist, so hat er diese Entscheidung auf Grund eines von der Kammer durchgeführten erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens und eines beim Senat durchgeführten Verfahrens auf Zulassung der Berufung getroffen.
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